Wie kann ich teilnehmen?
- Bei Eröffnung der Zeichnungsfrist erhalten Sie eine E-Mail von BNP Paribas ERE, die Sie zur Teilnahme an der Operation 2025 einlädt.
- Klicken Sie auf „Ich nehme teil“ und dann auf die Schaltfläche „Passwort anfordern“*.
- Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, an die Sie die Mitteilung von BNP Paribas Epargne Retraite Entreprises erhalten haben, um einen temporären persönlichen Link zur Identifizierung zu erhalten.
- Wählen Sie Ihr endgültiges Passwort.
- Folgen Sie den angegebenen Schritten.
- Wählen Sie Ihr(e) Zahlungsmittel.
- Akzeptieren Sie die Erklärungen und Verpflichtungen des Angebots.
*Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben und die Mitteilung von BNP Paribas Epargne Retraite Entreprises nicht erhalten haben, können Sie sich an die Personalabteilung wenden.
Wie können Sie Ihre Teilnahme finanzieren?
Um am Programm teilzunehmen und Ihren Kauf zu finanzieren, können Sie eine freiwillige Einzahlung vornehmen, die Sie wie folgt bezahlen können durch einen Abzug von Ihrem Gehalt, in 1, 2 oder 6 Monatsraten ab Juni 2025.
Welcher Betrag kann investiert werden?
Den Betrag, den Sie in das Mitarbeiteraktienprogramm investieren möchten, wählen Sie frei:
Mindestbetrag: 1 Aktie
Höchstbetrag: Der Betrag Ihrer persönlichen Einzahlung ist auf 25 % Ihrer geschätzten (festen und variablen)1 jährlichen Bruttovergütung für 2025 begrenzt.
Sonderfälle:
- Wenn Ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt ist, müssen Sie sich, um die Obergrenze von 25 % nicht zu überschreiten, auf Ihre letzte Vergütung beziehen, die Sie 2024 im Konzern erhalten haben, oder falls Sie 2024 keine Vergütung erhalten haben, wird der Betrag Ihrer persönlichen Einlage auf 11 775 € begrenzt.
- Wenn Sie Geschäftsführer oder geschäftsführende Organperson sind, wird die Obergrenze von 25 % im Hinblick auf die Vergütungen für diese im Jahr 2024 wahrgenommenen Ämter bewertet.
Welche Risiken gibt es?
Ihre Anlage ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden.
Sie werden Inhaber von Renault SA-Aktien, die an der Euronext Paris notiert sind. Es besteht keinerlei Garantie.
Der Wert Ihrer Investition folgt dem Kurs der Renault SA-Aktie nach oben und nach unten. Sie sind somit einem Kapitalverlustrisiko ausgesetzt.
Aufgrund der einseitigen Arbeitgeberzulage und des Abschlags auf den Referenzpreis der angebotenen Aktien werden die Folgen einer eventuellen Korrektur des Aktienkurses nach unten jedoch begrenzt sein (siehe Investitionsbeispiel).
In Anbetracht der Risikokonzentration wegen der Anlage in Wertpapiere eines einzigen Unternehmens wird Ihnen empfohlen, die Notwendigkeit einer Risikostreuung Ihrer Ersparnisse zu prüfen.
Was geschieht bei einer Überzeichnung?
Sollten die Kaufanträge die im Rahmen des Angebots angebotene Höchstzahl an Aktien und gegebenenfalls die möglicherweise festgesetzte Obergrenze in Euro überschreiten, wird eine Reduzierung der Teilnahmeanträge vorgenommen.
Regel zur Reduzierung der Teilnahmeanträge:
- Eine erste Überprüfung erfolgt am Betrag der einseitigen Arbeitgeberzulage, um ihre Auszahlung zu bevorzugen. Wird die Obergrenze durch die einseitige Arbeitgeberzulage überschritten, wird diese reduziert, bis sie im Rahmen der Anzahl der verfügbaren Aktien bleibt und die Teilnahme der Arbeitnehmer*innen am Aktienkaufangebot wird aufgehoben. Liegt sie unterhalb der Obergrenze, wird die einseitige Arbeitgeberzulage vollständig ausgezahlt.
- Eine zweite Berechnung erfolgt dann für das Aktienkaufangebot im Verhältnis zur Anzahl der für das Programm zur Verfügung gestellten Aktien, ohne einseitige Arbeitgeberzulage. Die Teilnahme wird dann nach der Durchschnittsregel reduziert. Dazu wird ein durchschnittlicher Anlagebetrag entsprechend der Anzahl der Teilnehmer*innen berechnet. Alle Zeichnungen, deren Betrag unter diesem durchschnittlichen Betrag liegt, werden bedient. Die Zeichnungen über diesem durchschnittlichen Betrag werden entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Betrag reduziert und auf die nächstniedrige ganze Anzahl von Aktien gerundet.
Die in dieser Broschüre erläuterten Vorzugsbedingungen kommen nur im Rahmen des Aktienangebots 2025 zur Anwendung.