Wie bei jeder Anlage im Rahmen der Konzernsparplans haben Sie die Möglichkeit, die Sperrfrist in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen vor dem 31. Dezember 2029* aufzuheben und sich Ihre Guthaben auszahlen zu lassen.
*Das Ende der Sperrfrist ist für den 30. Juni 2029 vorgesehen, der Vorteil der Steuerbefreiung wird jedoch nur erworben, wenn die Aktien bis einschließlich 31. Dezember 2029 gehalten werden.
Reichen Sie Ihren Entlassungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Ereignisses bei Ihrem örtlichen HR-Ansprechpartner ein (außer in den Fällen der Kündigung oder Beendigung des Arbeitsvertrags, Tod, Invalidität, Gewalt in der Ehegatte und Überschuldung, wo dieser Antrag jederzeit gestellt werden kann).
Ihre Personalabteilung kümmert sich um die Prüfung Ihrer Belege und die Validierung Ihrer Anfrage.
Wenige Tage nach der Validierung Ihres Antrags durch Ihren HR-Ansprechpartner vor Ort erhalten Sie eine Einmalzahlung, die je nach Antrag alle oder einen Teil Ihrer Rechte abdeckt, die voraussichtlich entzogen werden. Für die getätigte Zahlung können Interbankgebühren anfallen.