Die Kernpunkte des Angebots

Als Mitarbeiter*in der Renault Group haben Sie die Möglichkeit, am Aktienprogramm „Renaulution Shareplan 2024“ vom 18. September bis 2. Oktober 2024. teilzunehmen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Aktien von Renault SA zu vorteilhaften Bedingungen zu erwerben.

1
Sie haben die Wahl zwischen zwei Angeboten:
  •  Eine einseitige Arbeitgeberzulage in Höhe des Gegenwerts von 7 Gratisaktien, wird in ein Wertpapierdepot eingezahlt, ohne Anlagebedingungen angeboten.
  • Ein Aktienkaufangebot mit
    • einem Abschlag von 30 % auf den Referenzpreis und
    • einer zusätzlichen Arbeitgeberzulage von 300 %* bis zu 2 Aktie erworben, dann 100 % für die 3. erworbene Aktie Ihres Anteils
      *auf 7 Aktien begrenzt.
2
Die direkten Verwaltungsgebühren des Wertpapierdepots für die Aktion werden von der Renault Group übernommen,

solange Sie Arbeitnehmer*in des Konzerns bleiben.

3
Ihre Aktien sind bis zum 31. Dezember 2029 gesperrt

außer es tritt eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist ein.

4
Eventuelle Dividenden werden direkt an Sie ausgezahlt
5
Ihre Investition folgt der Kursentwicklung der Renault SA-Aktie, sowohl nach oben als auch nach unten.

Sie ist somit im Falle eines Wertverlustes der Aktie den Risiken eines Kapitalverlustes ausgesetzt.

Angebotsplan
Ab 3. September 2024

Bekanntgabe des Kaufpreises

Vom 18. September bis einschließlich 2. Oktober 2024

Zeitraum der Teilnahme am Angebot „Renaulution Shareplan 2024“ zum Erwerb von Renault SA-Aktien

4. Dezember 2024

Lieferung von Renault SA-Aktien entsprechend der einseitigen Einlage und, im Falle einer Investition in das Angebot, der persönlichen Einlage des Arbeitnehmers und der zusätzlichen Einlage

Hinweis „Restricted Person“:

  • Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 in der geänderten Fassung steht das Angebot „Renaulution Shareplan 2024″ weder russischen Staatsangehörigen (und natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland) noch belarussischen Staatsangehörigen (und natürlichen Personen mit Wohnsitz in Belarus) offen, es sei denn, es handelt sich um Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer natürlichen Person mit einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.