Ihre Teilnahme

Vom 18. September bis 2. Oktober 2024, klicken Sie auf „Ich investiere“, um Ihre Teilnahme festzulegen und zu speichern.

Bestätigen Sie Ihre Teilnahme spätestens am 2. Oktober 2024, vor 23:59 Uhr (MEZ).

Wie kann ich teilnehmen?

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Passwortanfrage“.
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen persönlichen temporären Link zu erhalten, mit dem Sie sich identifizieren.
  • Wählen Sie Ihr endgültiges Passwort.
  • Befolgen Sie die angegebenen Schritte.
  • Wählen Sie die Zahlungsart(en) aus.

Mit der Online-Zeichnung erhalten Sie sofort die Bestätigung Ihrer Teilnahme per E-Mail und können Ihre Empfangsbestätigung im PDF-Format herunterladen.

Wie können Sie Ihre Teilnahme finanzieren?

Um am Programm teilzunehmen und Ihren Kauf zu finanzieren, können Sie eine freiwillige Einzahlung vornehmen, die Sie wie folgt bezahlen können durch einen Abzug von Ihrem Gehalt, in 1, 2 oder 6 Monatsraten ab November 2024.

Welcher Betrag kann investiert werden?

Den Betrag, den Sie in das Mitarbeiteraktienprogramm investieren möchten, wählen Sie frei:

Mindestbetrag: 1 Aktie

Höchstbetrag: Der Betrag Ihrer persönlichen Einzahlung ist auf 25 % Ihrer geschätzten (festen und variablen)1 jährlichen Bruttovergütung für 2024 begrenzt.

Sonderfälle:
  • Wenn Ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt ist, müssen Sie sich, um die Obergrenze von 25 % nicht zu überschreiten, auf Ihre letzte Vergütung beziehen, die Sie 2023 im Konzern erhalten haben, oder falls Sie 2023 keine Vergütung erhalten haben, wird der Betrag Ihrer persönlichen Einlage auf 11 592 € begrenzt.
  • Wenn Sie Geschäftsführer oder geschäftsführende Organperson sind, wird die Obergrenze von 25 % im Hinblick auf die Vergütungen für diese im Jahr 2023 wahrgenommenen Ämter bewertet.

Welche Risiken gibt es?

Ihre Anlage ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden.

Sie werden Inhaber von Renault SA-Aktien, die an der Euronext Paris notiert sind. Es besteht keinerlei Garantie.

Der Wert Ihrer Investition folgt dem Kurs der Renault SA-Aktie nach oben und nach unten. Sie sind somit einem Kapitalverlustrisiko ausgesetzt.

Aufgrund der einseitigen Arbeitgeberzulage und des Abschlags auf den Referenzpreis der angebotenen Aktien werden die Folgen einer eventuellen Korrektur des Aktienkurses nach unten jedoch begrenzt sein (siehe Investitionsbeispiel).

In Anbetracht der Risikokonzentration wegen der Anlage in Wertpapiere eines einzigen Unternehmens wird Ihnen empfohlen, die Notwendigkeit einer Risikostreuung Ihrer Ersparnisse zu prüfen.

Was geschieht bei einer Überzeichnung?

Sollten die Kaufanträge die im Rahmen des Angebots angebotene Höchstzahl an Aktien und gegebenenfalls die möglicherweise festgesetzte Obergrenze in Euro überschreiten, wird eine Reduzierung der Teilnahmeanträge vorgenommen.

Regel zur Reduzierung der Teilnahmeanträge:

  • Eine erste Überprüfung erfolgt am Betrag der einseitigen Arbeitgeberzulage, um ihre Auszahlung zu bevorzugen. Wird die Obergrenze durch die einseitige Arbeitgeberzulage überschritten, wird diese reduziert, bis sie im Rahmen der Anzahl der verfügbaren Aktien bleibt und die Teilnahme der Arbeitnehmer*innen am Aktienkaufangebot wird aufgehoben. Liegt sie unterhalb der Obergrenze, wird die einseitige Arbeitgeberzulage vollständig ausgezahlt.
  • Eine zweite Berechnung erfolgt dann für das Aktienkaufangebot im Verhältnis zur Anzahl der für das Programm zur Verfügung gestellten Aktien, ohne einseitige Arbeitgeberzulage. Die Teilnahme wird dann nach der Durchschnittsregel reduziert. Dazu wird ein durchschnittlicher Anlagebetrag entsprechend der Anzahl der Teilnehmer*innen berechnet. Alle Zeichnungen, deren Betrag unter diesem durchschnittlichen Betrag liegt, werden bedient. Die Zeichnungen über diesem durchschnittlichen Betrag werden entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Betrag reduziert und auf die nächstniedrige ganze Anzahl von Aktien gerundet.

Die in dieser Broschüre erläuterten Vorzugsbedingungen kommen nur im Rahmen des Aktienangebots 2024 zur Anwendung.