Wie bei jeder Anlage im Rahmen des Konzernsparplans haben Sie die Möglichkeit, die Sperrfrist in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen vor dem 30. Juni 2029 aufzuheben und sich Ihre Guthaben auszahlen zu lassen.
Reichen Sie Ihren Entlassungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Ereignisses bei Ihrem örtlichen HR-Ansprechpartner ein (außer in den Fällen der Kündigung oder Beendigung des Arbeitsvertrags, Tod, Invalidität, Gewalt in der Ehegatte und Überschuldung, wo dieser Antrag jederzeit gestellt werden kann).
Ihre Personalabteilung kümmert sich um die Prüfung Ihrer Belege und die Validierung Ihrer Anfrage.
Je nach dem in Ihrem Unternehmen geltenden Verfahren erhalten Sie die Beträge direkt per Überweisung auf Ihr persönliches Konto, nach Abzug der Gebühren der zwischengeschalteten Banken, oder die Beträge werden an Ihr Unternehmen weitergeleitet, das sie an Sie überweist.
Für den Fall, dass Sie die Beträge auf Ihrem Privatkonto erhalten, denken Sie daran, vorher zu prüfen, ob Ihr Konto Überweisungen in Euro akzeptiert.
Der für Ihre Freigabe verwendete Aktienwert ist derjenige nach der Validierung Ihres Antrags durch die Personalabteilung Ihres Unternehmens beim BNP Paribas E&RE-Kontoinhaber.