Häufig gestellte Fragen

Nein, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können sie leider nicht am Programm teilnehmen.

Nein, da Praktikanten keinen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind sie von dem Programm ausgeschlossen.

Nein, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können sie leider nicht am Programm teilnehmen.

Ja, Sie können am Programm teilnehmen, sofern Sie die Bedingung der Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Monaten (ununterbrochen oder mit Unterbrechungen) zwischen dem 1. Januar 2023 und dem für den 2. Oktober 2024 vorgesehenen Ende der Zeichnungsfrist erfüllen.

Nach dem Erfolg des Programms „Renaulution Shareplan 2022 und 2023“ setzt Renault Group ihr Engagement für Belegschaftsaktionäre fort und legt diesen neuen Plan auf. Renault Group möchte alle Arbeitnehmer*innen an diesem umfassenden Wachstums- und Innovationsprojekt teilhaben lassen und ihnen die Möglichkeit geben, am Belegschaftsaktienangebot „Renaulution Shareplan“ teilzunehmen, das im Rahmen des FCPE eingerichtet wurde.

Der Referenzkurs und der Kaufpreis der Aktie werden ab dem 3. September 2024 bekannt gegeben. Der Referenzkurs entspricht dem Durchschnitt der täglichen, nach dem Handelsvolumen gewichteten Durchschnittskurse an den 20 Börsentagen, die der Festlegung des Referenzkurses durch den Vorstandsvorsitzenden von Renault SA vorausgehen. Der Kaufpreis ist der Referenzkurs minus 30 %.

Über den FCPE „Renault International“ werden Sie indirekt Inhaber von Renault SA-Aktien. Sie zeichnen und besitzen Anteile am betrieblichen Investmentfonds (FCPE), der in Renault SA-Aktien investiert.

Ja. Sie können das Stimmrecht in Verbindung mit der ganzen Zahl von Renault-Aktien, die Sie über den FCPE „Renault International“ halten, direkt ausüben. Der Aufsichtsrat des Teilfonds „Share Original“ des FCPE „Renault International“ übt nur die Stimmrechte für die Bruchteilsanteile aus.

Die den Arbeitnehmer*innen im Rahmen diesem Programm angebotenen Aktien sind Aktien, die von Renault auf dem Markt zurückgekauft und vom Konzern gehalten werden. Im Rahmen des Programms werden keine neuen Aktien ausgegeben. Es kommt also nicht zu einer Verwässerung des Kapitals und durch das Programm erhöht sich der Anteil der Aktien im Besitz der Belegschaft.

Nein, Sie haben keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen der Renault-Gruppe, sondern mit dem Zeitarbeitsunternehmen.

Die für Ihre Anlage geltenden Steuern und Ihre Meldepflichten entnehmen Sie bitte den Steuerinformationen, die auf der Website www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com in der Rubrik Dokumentation heruntergeladen werden können.

Die Arbeitgeberzulage und der Kursabschlag können entsprechend den Bestimmungen Ihres Landes sozialabgaben- und/oder steuerpflichtig sein. Sie werden gegebenenfalls von Ihrem Gehalt einbehalten. Nähere Einzelheiten zur Besteuerung und zu den Sozialabgaben im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Programm sowie zu Ihren eventuellen Meldepflichten finden Sie in der „Länderbeilage“ unter der Rubrik „Dokumentation“ der Website.

Eventuelle Dividenden werden in den Teilfonds „Share Original“ des FCPE „Renault International“ wiederangelegt und können je nach Wohnsitzland steuer- und sozialabgabenpflichtig sein. Nähere Einzelheiten zur Besteuerung Ihre Anlage entnehmen Sie bitte den Steuerinformationen, die auf der Website www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com unter der Rubrik Dokumentation heruntergeladen werden können.

Nein. Sie werden Ihre Renault SA-Aktien weiterhin über den FCPE „Renault International“ halten. Das Ausscheiden aus der Gruppe stellt einen Fall für eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist dar, so dass Sie vor dem Ende der Sperrfrist über Ihre Guthaben verfügen können.

Ein betrieblicher Investmentfonds ist ein Instrument für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Er ist den Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe vorbehalten und soll ihre vermögenswirksamen Leistungen aufnehmen.

Es wird gegebenenfalls nur der Betrag Ihrer Investition nach Anwendung der Kürzungsregel berücksichtigt. Wenn Sie von der Kürzung betroffen sind und mehrere Zahlungsmittel benutzt haben, werden zuerst Ihre freiwilligen Einzahlungen, die Sie per Lastschrift von Ihrem Bankkonto getätigt haben, und dann die vom Gehalt abgezogenen Zahlungen, sofern diese Möglichkeit angeboten wird, gekürzt.

Ziel der Kürzungsregel ist es, vorrangig die einseitige Arbeitgeberzulage für alle berechtigten Arbeitnehmer*innen und danach die ergänzende Zulage für die ersten drei erworbenen Aktien zu bedienen.
Anhand einer ersten Überprüfung wird sichergestellt, dass die einseitige Arbeitgeberzulage ausgezahlt werden kann. Wird die Obergrenze durch die einseitige Arbeitgeberzulage überschritten, wird diese reduziert, indem die Gesamtzahl der verfügbaren Aktien durch die Anzahl der Begünstigten der einseitigen Arbeitgeberzulage geteilt wird, und die Teilnahme der Arbeitnehmer*innen am Aktienkaufangebot wird aufgehoben. Wird die Obergrenze eingehalten, wird die einseitige Arbeitgeberzulage vollständig ausgezahlt.
Dann erfolgt eine zweite Überprüfung des Aktienkaufangebots auf die Einhaltung der Obergrenze nach Abzug der für die einseitige Arbeitgeberzulage erforderlichen Aktien. Wird die Obergrenze überschritten, werden die Aktienkaufanträge nach der Durchschnittsregel gekürzt. Dazu wird ein durchschnittlicher Anlagebetrag entsprechend der Anzahl der Teilnehmer am Aktienkaufangebot berechnet. Alle Kaufanträge, deren Betrag unter diesem Durchschnittsbetrag liegt, werden bedient. Die Anträge über diesem Durchschnittsbetrag werden entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Betrag gekürzt.

Nein, es besteht ein Kapitalverlustrisiko, wenn der Wert der Aktie sinkt. Dies gilt für die Gesamtheit Ihres Guthabens. In der Broschüre finden Sie Zahlenbeispiele für verschiedene Annahmen bezüglich der Entwicklung (nach oben und nach unten) des Werts der Renault SA-Aktie. Nähere Einzelheiten zur Besteuerung und zu den Sozialabgaben im Rahmen Ihrer Teilnahme an dem Plan sowie zu Ihren eventuellen Meldepflichten entnehmen Sie bitte den Steuerinformationen.

Sobald die Zeichnungsfrist für das Angebot abgelaufen ist, werden die Investitionen in den Fonds "Renault International" gesperrt und es ist nicht mehr möglich, weitere Aktien zu kaufen.

Sobald das Angebot erstellt ist, findet die Auflegung der neuen Anteile statt, die Dezember 2024 in Ihrem privaten Bereich bei BNPP Paribas E&RE sichtbar sind. Der Versand eines Kontoauszugs (auf Papier oder elektronisch) erfolgt ab Dezember 2024 (nach der Verschmelzung des Fonds "Renaulution International Relais 2024" mit dem Fonds "Share Original").

Die Dividenden werden automatisch in den Teilfonds „Share Original“ des FCPE „Renault International“ wiederangelegt und erhöhen so die Anzahl Ihrer Anteile. Bitte beachten Sie die Steuerinformationen bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Dividenden.

Sie allein müssen überprüfen, ob Sie diese Grenze einhalten, indem Sie die Summe aller Vergütungen schätzen (Grundgehalt, Bonus), die Sie bis zum 31. Dezember 2024 erhalten.

Die eventuelle Ausschüttung von Dividenden wird jedes Jahr zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der Aktionäre von Renault SA festgelegt. Ausschüttungen von Dividenden in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Dividendenzahlungen zu.

Sie können, wie in den Regeln des PEG vorgesehen, ab dem 1. Juli 2029 über diese Investition verfügen, außer bei einer vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist.

Stellen Sie Ihren Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist bei Ihrem lokalen HR-Businesspartner innerhalb von sechs Monaten ab dem Eintreten des auslösenden Ereignisses (außer bei Beendigung oder Kündigung des Arbeitsvertrags, Tod, Erwerbsunfähigkeit, häuslicher Gewalt und Überschuldung; in diesen Fällen kann der Antrag jederzeit gestellt werden).
Ihre Personalabteilung kümmert sich um die Überprüfung Ihrer Belege und die Freigabe Ihrer Anfrage.
Einige Tage nach der Weiterleitung Ihres Vorgangs von Ihrer Personalabteilung an die Bank erhalten Sie eine Einmalzahlung, die sich entsprechend Ihrem Antrag auf alle oder einen Teil Ihrer Ansprüche bezieht, die freigegeben werden können. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank Gebühren für diese Zahlung erheben kann (insbesondere wenn Ihre Landeswährung nicht der Euro ist).

Ihre Zeichnung von FCPE-Anteilen erfolgt im Rahmen des PEG. Wie dies bereits heute der Fall ist, wenn Sie an früheren Aktienangeboten teilgenommen haben (einschließlich über die einseitige Arbeitgeberzulage) können Sie sich dazu in Ihrem persönlichen Bereich bei BNP Paribas ERE anmelden: https://monepargne.ere.bnpparibas/

Die über den FCPE im Rahmen des Programms erworbenen Aktien werden in Ihrem persönlichen Konto bei BNP ERE deponiert. Diese Aktien werden ab ihrer für den 4. Dezember 2024 vorgesehenen Lieferung im FCPE als Anteile am FCPE sichtbar. Ihr privater Bereich bei BNP Paribas ERE: https://monepargne.ere.bnpparibas/

Sie können jederzeit die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist Ihrer Aktien beantragen oder Ihre Aktien im FCPE "Renault International" belassen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie an dem Programm teilnehmen, wenn dieses in Ihrem Gastland eingerichtet wird, gemäß den in diesem Land geltenden Bedingungen. Ihre Investition erfolgt dann in Landeswährung und zum im Rahmen des Programms festgelegten Wechselkurs. Sie unterliegen den Steuer- und Meldepflichten, die in Ihrem steuerlichen und sozialen Wohnsitzland gelten. Bitte lesen Sie dazu die Steuerinformationen, die auf der Webseite www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com in der Rubrik Dokumentation heruntergeladen werden können.

Außer im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrags unterliegen Sie weiterhin der Sperrfrist Ihres Guthabens bis zum 30. Juni 2029 (einschließlich).

Wenn Ihre Zahlungen 15.000 € übersteigen, müssen Sie BNP Paribas ERE Folgendes vorlegen:
- Das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete ERE-Zertifikat von BNP Paribas (Erklärung über die Herkunft der Gelder, direkt herunterladbar auf der Abonnementseite).
- Ein gültiger Identitätsnachweis mit Lichtbild
Wenn sie mehr als 60.000 € betragen, müssen Sie Folgendes angeben:
- Die oben genannten Elemente.
- Nachweis über die Herkunft der Gelder (Steuerbescheid, Lohnabrechnung, Immobilienverkauf, Erbschaft, Glücksspielgewinne etc.)
Alle Elemente müssen direkt an BNP Paribas ERE an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: control.bnpparibas@s2e-net.com. Bitte beachten Sie, dass BNP Paribas ERE Sie bei Bedarf um weitere Belege bitten kann.
Alle Unterlagen müssen BNP Paribas ERE vor Ablauf des Abonnementzeitraums, d. h. vor dem 2. Oktober 2024, und spätestens 2 Tage später, d. h. vor dem 4. Oktober 2024, zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wird Ihre Teilnahme vollständig storniert.

Sofern Ihre freiwilligen Beiträge zum Angebot durch Eigenleistungen finanziert werden „Renaulution Shareplan 2024“ mehr als 15.000 € betragen, müssen Sie BNP Paribas ERE gemäß den geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche entsprechende Nachweise vorlegen.

Nein, der Referenzkurs und der Kaufpreis der Aktien im Rahmen des Renaulution Shareplan Programms werden am 3. September 2024 bekannt gegeben. Sie bleiben während der gesamten Zeichnungsfrist unverändert. Wenn Ihre Währung nicht der Euro ist, wird auch der geltende Wechselkurs zum gleichen Zeitpunkt wie der Zeichnungspreis festgelegt, so dass Sie während der gesamten Zeichnungsfrist einen festen Preis in Landeswährung haben. Parallel dazu wird sich der Marktpreis der Aktie jedoch im gleichen Zeitraum weiter ändern.

Es ist möglich, ein Zeichnungsformular auf Papier zu übermitteln. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren HR-Businesspartner wenden, der es Ihnen zur Verfügung stellt. Sie müssen dieses Formular ausfüllen, unterschreiben und gegebenenfalls Ihrem HR-Geschäftspartner übergeben, damit dieser Ihr Abonnement auf der Website registrieren kann.
Hinweis: Wenn Sie über das Internet teilgenommen und Ihrem HR-Businesspartner ein Zeichnungsformular übergeben haben, haben bei Abweichungen die online eingegebenen Angaben Vorrang.

Das Zeichnungstool ist Web-responsive, so dass Sie mit einem Smartphone an dem Programm teilnehmen können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Ihre Teilnahme“.

Ja, während der gesamten Frist für die Teilnahme am Angebot, indem Sie bis spätestens 2. Oktober 2024 vor 23.59 Uhr (MEZ) zur Rubrik „Ich investiere“ auf der Website www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com zurückgehen. Nach diesem Datum ist Ihre Teilnahme endgültig und kann nicht mehr geändert werden.

Die Zahlungsarten hängen von Ihrem Arbeitgeber und dem Land ab, in dem Sie tätig sind. Auf der Zeichnungsseite, die über den Link „Ich investiere“ auf der Webseite www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com zugänglich ist, sind die für Ihre Zahlung in Frage kommenden Zahlungsarten angegeben.

Sie müssen mindestens 15 € investieren.

Ja. Für Mitarbeiter*innen ist die Investition im Rahmen des Aktionärsprogramms auf 25 % Ihrer geschätzten (festen und variablen) Bruttojahresvergütung für 2024 begrenzt. Sie müssen selbst prüfen, ob diese Obergrenze eingehalten wird.


  • Klicken Sie auf „Ich investiere“ auf www.renaulutionshareplan.renaultgroup.com

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Passwort beantragen“

  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen persönlichen vorläufigen Link zu erhalten, um sich zu identifizieren. Wählen Sie Ihr endgültiges Passwort

  • Befolgen Sie die angegebenen Schritte

  • Wählen Sie die Zahlungsart(en) aus


Für technische Fragen im Zusammenhang mit der Zeichnungsseite stehen Ihnen die Teams von BNP Paribas ERE unter der E-Mail-Adresse renaulution.techsupport@support-client-ere.bnpparibas.com zur Verfügung, denen Sie in Ihrer Sprache schreiben können.

Sie erhalten bei der Eröffnung der Zeichnungsseite eine E-Mail von BNP Paribas ERE. Die (berufliche oder persönliche) E-Mail-Adresse, über die Sie diese Informationen erhalten, dient Ihnen als Login-ID für die Anmeldung auf der Zeichnungsseite.
Sie müssen Ihr eigenes Passwort gemäß den auf der Zeichnungsseite erläuterten Verfahren erstellen.
Mitarbeiter*innen, deren E-Mail-Adresse BNP Paribas ERE nicht bekannt ist, verwenden bitte den Benutzernamen und das Passwort, den bzw. das sie von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Alle Mitarbeiter*innen von Renault Group und den Tochtergesellschaften, die an den Konzernsparplänen (PEG) von Renault Group, DIAC und Renault Retail Group teilnehmen, die mehr als 3 Monate Betriebszugehörigkeit mit oder ohne Unterbrechungen vom 1. Januar 2023 bis zum 2. Oktober 2024 aufweisen und zu diesem Datum einen gültigen Arbeitsvertrag haben, sowie die Organpersonen dieser Unternehmen mit einer Belegschaft zwischen 1 und 249 Mitarbeitern. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Personalabteilung.

Ihre Teilnahme an dem Programm ist endgültig und verbindlich. Bei Zahlungsausfall kann Ihre Teilnahme ganz oder teilweise storniert werden. Falls Ihre Teilnahme vor Durchführung des Programms nicht storniert werden konnte, wird ein Inkassoverfahren mit Renault und/oder Ihrem Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen und Bedingungen des Programms eingeleitet.

Wenn Sie zuvor bei der Anmeldung das Kästchen „Eine E-Mail-Bestätigung erhalten“ angekreuzt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihrer Teilnahme. Ansonsten können Sie jederzeit die Informationen zu Ihrer Teilnahme einsehen und herunterladen. Melden Sie sich hierzu auf der Zeichnungsseite an.
Sie können Ihre Teilnahme bis zum 2. Oktober 2024, 23:59 Uhr (MEZ) ändern. Berücksichtigt wird der zuletzt eingegebene Teilnahmeantrag. Nach diesem Datum ist Ihre Teilnahme endgültig und kann nicht mehr geändert werden. Bitte lesen Sie vor der Bestätigung Ihrer Teilnahme alle Unterlagen, insbesondere die Steuerinformationen und die Teilnahmebedingungen.

Es handelt sich um eine Betriebszugehörigkeit, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem letzten Tag der Frist für die Teilnahme am Angebot berechnet wird, d.h. dem 2. Oktober 2024. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsverträge direkt aufeinanderfolgen oder nicht. Arbeitnehmer*innen mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag dürfen an dem Programm teilnehmen, sofern sie die Bedingung der Betriebszugehörigkeit erfüllen.

Um in den Genuss der maximalen Arbeitgeberzulage im Wert von acht Aktien zu kommen, müssen drei Aktien erworben werden (300 % Arbeitgeberzulage auf die ersten beiden erworbenen Aktien und 100 % auf die dritte erworbene Aktie).

Sie haben die Möglichkeit, die im Rahmen des Programms angebotenen Aktien abzulehnen, indem Sie sich auf der Zeichnungsseite anmelden und das Kästchen „Ich lehne die einseitige Arbeitgeberzulage ab“ ankreuzen.

Die sieben Gratisaktien werden automatisch den gemäß dem Plan 2024 berechtigten Arbeitnehmer*innen angeboten. Sie müssen also nichts tun, um davon zu profitieren.
Die Aktien werden Ihnen nach Abschluss des Programms als einseitige Arbeitgeberzulage im Rahmen des FCPE ausgezahlt. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem privaten BNP Paribas ERE-Bereich.

Diese Aktien sind an der Euronext Paris notiert.

An den Börsenmärkten kann man in mehrere Produkte investieren:
- Aktien entsprechen einem Teil eines Unternehmens. Als Aktionär besitzen Sie einen Anteil am Unternehmen in Höhe der Anzahl der erworbenen Aktien. Darüber hinaus verfügen Sie über ein Stimmrecht bei den Hauptversammlungen und haben Anspruch auf etwaige Ausschüttungen von Dividenden (Anteil der vom Unternehmen ausgeschütteten Gewinne).
- Anleihen oder Obligationen stellen einen Teil eines Kredits (Darlehens) dar, den ein Unternehmen oder eine Institution, ein öffentliches Institut oder der Staat bei Anlegern auf den Finanzmärkten aufgenommen hat. Wenn man in Anleihen investiert, wird man Gläubiger der emittierenden Struktur, d.h. man leiht einem Unternehmen oder einem Staat Geld. Jede Anleihe entspricht einem Bruchteil eines Darlehens. Der Anleger, der eine Anleihe hält, erhält jährlich Zinsen, sogenannte „Kupons“, und nach Ablauf der Kreditlaufzeit zahlt das Unternehmen oder der Staat das geliehene Kapital zurück. Eine Anleihe eröffnet keine Rechte.
- OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren): SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) und FCP (Investmentfonds). Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA). Sie ermöglichen es den Sparern, ihr Kapital bei einem professionellen Anleger anzulegen, der alle Gelder auf einem oder mehreren bestimmten Finanzmärkten investiert. Manche Fonds sind nahezu risikofrei, wogegen sich andere nur an erfahrene Anleger wenden.
- Derivate: Forex, Optionen, Futures, CFD
- Rohstoffe: Energie, Metalle, landwirtschaftliche Rohprodukte
- ETF oder Tracker: Investmentfonds, die die Entwicklung eines Aktienindex oder eines Aktienkorbs mit sehr geringer Performance-Abweichung abbilden, genannt „Tracking Error“, ohne menschliches Eingreifen. Man spricht von passivem Management. Es gibt hunderte Tracker, die an große Indizes wie den CAC 40 oder den Euro Stoxx 50 gekoppelt sind.

Ja, jeder kann an der Börse investieren: Sparer, Investoren, Unternehmen, Staaten usw. Sparer müssen jedoch eine hohe Risikobereitschaft haben und über einen ausreichend langen Anlagehorizont verfügen, was bedeutet, dass die Gelder nicht verfügbar sind. Investitionen an der Börse bieten keinerlei Kapitalgarantie. Es wird empfohlen, nicht sein ganzes Sparvermögen an der Börse anzulegen.

Viele Faktoren können die Entwicklung eines Börsenkurses positiv oder negativ beeinflussen, darunter:
- die Finanzergebnisse des Unternehmens, das die Aktien ausgibt,
- die Anpassung der Gewinnprognosen des Unternehmens nach oben oder unten,
- der Erwerb eines anderen Unternehmens, das ein Wettbewerber oder eine Ergänzung sein kann,
- die Veräußerung von Vermögenswerten, der Aufschub oder die Annullierung eines Projekts, der Gewinn oder Verlust eines Großauftrags,
- eine Kapitalerhöhung,
- die Entwicklung von Rohstoffpreisen und/oder Währungen,
- die Veröffentlichung wichtiger Informationen über ein Unternehmen in der allgemeinen, Wirtschafts- oder Finanzpresse oder in der Fachpresse der Branche des Unternehmens,
- die Aussicht auf eine Übernahme des Unternehmens,
- der Kauf oder Verkauf einer beträchtlichen Anzahl von Aktien durch einen familiären oder institutionellen Aktionär (Finanzanleger, Partner des Unternehmens oder nicht),
- der allgemeine Trend an den Aktienmärkten.
- usw.

Die Börse ist ein geeignetes Instrument für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont.
Kurzfristig (einige Monate oder Jahre) schwanken Aktien stark, weshalb das Risiko finanzieller Verluste hoch ist.
Längerfristig (mindestens 10 Jahre) werden die Möglichkeiten zur Erzielung einer interessanten Rendite größer, sofern das wirtschaftliche und finanzielle Umfeld günstig ist, d.h. sofern die Gewinne börsennotierter Unternehmen weiter wachsen.
Sparer erhoffen sich durch Anlagen an der Börse eine höhere Rendite als für risikofreie Anlagen wie Sparbücher oder Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie.

Investitionen an der Börse bergen definitionsgemäß eine Reihe von Risiken:
- Konkursrisiko eines Unternehmens
- Risiko in Verbindung mit der Volatilität: Anstieg und Rückgang der Aktienkurse
- Kapitalverlustrisiko: Wiederverkauf der Aktie zu einem niedrigeren Preis als dem Kaufpreis
- Zinsrisiko: Änderung des Zinssatzes auf festverzinsliche Vermögenswerte (z.B. Anleihen).
- Wechselkursrisiko: Auswirkungen auf die Wertentwicklung einer Anlage aufgrund von Wechselkursschwankungen.
- Rohstoffrisiko: Volatilität des Kaufpreises der Rohstoffe.

Die Börse ist ein Markt, auf dem Unternehmen Wertpapiere (Aktien und Anleihen) ausgeben und auf Investoren treffen, die ihre Wertpapiere kaufen und verkaufen. Das System beruht unter anderem auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage des Wertpapiers. Eine Aktie wird ausgehend von der Gesundheit des Unternehmens bewertet und insbesondere der von Finanzanalysten erstellten Prognose für seine künftigen Ergebnisse.

Die Börse ist ein Mittel für Unternehmen, um Kapital zu beschaffen, damit sie investieren und sich entwickeln können. Ihre Aktien werden von institutionellen Anlegern (Anlagefonds, Banken, Staaten…) oder von Privatpersonen erworben.
Die von Banken, Versicherern oder anderen Vermögensverwaltern angebotenen Anlagen werden aufgrund der Art der Anlagen indirekt an der Börse angelegt.