Ihre Teilnahme

Vom 12. bis 30. Mai 2025, klicken Sie auf „Ich investiere“, um Ihre Teilnahme festzulegen und zu speichern.

Bestätigen Sie Ihre Teilnahme spätestens am 30. Mai 2025, vor 23:59 Uhr (MEZ).

Wie kann ich teilnehmen?

  • Beim Öffnen des Erwerbszeitraums erhalten Sie eine E-Mail von BNP Paribas ERE, die Sie zur Teilnahme an der Aktion 2025 einlädt.
  • Klicken Sie auf „Ich melde mich an“ und dann auf den Button „Passwort anfordern“.*
  • Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, an die Sie die Kommunikation von BNP Paribas Epargne Retraite Entreprises erhalten haben, um einen temporären persönlichen Link zur Identifikation zu erhalten.
  • Wählen Sie Ihr endgültiges Passwort.
  • Folgen Sie den angegebenen Schritten.
  • Wählen Sie Ihre(n) Zahlungsmethode(n).
  • Akzeptieren Sie die Erklärungen und Verpflichtungen des Angebots.

Mit der Online-Zeichnung erhalten Sie sofort die Bestätigung Ihrer Teilnahme per E-Mail und können Ihre Empfangsbestätigung im PDF-Format herunterladen.

*Falls Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben und die Kommunikation von BNP Paribas Epargne Retraite Entreprises nicht erhalten haben, können Sie den Personalservice kontaktieren.

Wie können Sie Ihre Teilnahme finanzieren?

Um am Programm teilzunehmen und Ihren Kauf zu finanzieren, können Sie eine freiwillige Einzahlung vornehmen, die Sie wie folgt bezahlen können durch einen Abzug von Ihrem Gehalt, in 6 Monatsraten ab ab November, gemäß den von Ihrem Arbeitgeber mitgeteilten Bedingungen.

Welcher Betrag kann investiert werden?

Den Betrag, den Sie in das Mitarbeiteraktienprogramm investieren möchten, wählen Sie frei:

Mindestbetrag: 15 €

Höchstbetrag: Der Betrag Ihrer persönlichen Einzahlung ist auf 25 % Ihrer geschätzten (festen und variablen)1 jährlichen Bruttovergütung für 2025 begrenzt.

Sonderfälle:
  • Wenn Ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt ist, müssen Sie sich, um die Obergrenze von 25 % nicht zu überschreiten, auf Ihre letzte Vergütung beziehen, die Sie 2024 im Konzern erhalten haben, oder falls Sie 2024 keine Vergütung erhalten haben, wird der Betrag Ihrer persönlichen Einlage auf 11 775 € begrenzt.
  • Wenn Sie Geschäftsführer oder geschäftsführende Organperson sind, wird die Obergrenze von 25 % im Hinblick auf die Vergütungen für diese im Jahr 2024 wahrgenommenen Ämter bewertet.

Welche Risiken gibt es?

Ihre Anlage ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden.

Ihre Teilnahme am Angebot erfolgt über den FCPE „Renaulution International Relais 2025“, der nach Beschluss des Aufsichtsrats des Fonds und vorbehaltlich der Genehmigung durch die AMF mit dem Teilfonds „Share Original“ des FCPE „Renault International“ fusionieren wird.

Sie sind dann Inhaber von Anteilen am FCPE „Renault International“ und werden damit indirekt Aktionär von Renault SA.

Der FCPE „Renault International“ investiert ausschliesssslich in Renault SA-Aktien, die an der Euronext Paris notiert sind und es wird keinerlei Garantie für diesen gewährt.

Der Wert des Fondsanteils folgt dem Kurs der Renault SA-Aktie nach oben oder nach unten; wenn der Aktienkurs sinkt, erfährt der Anteilwert einen vergleichbaren Rückgang. Sie sind somit einem Kapitalverlustrisiko ausgesetzt.

Aufgrund der einseitigen Arbeitgeberzulage und des Abschlags auf den Referenzpreis der angebotenen Aktien werden die Folgen einer eventuellen Korrektur des Aktienkurses nach unten jedoch begrenzt sein (siehe Investitionsbeispiel).

In Anbetracht der Risikokonzentration des Portfolios des FCPE wegen seiner Anlage in ein einziges Unternehmen wird Ihnen empfohlen, die Notwendigkeit einer Risikostreuung Ihrer Ersparnisse zu prüfen.

Was geschieht bei einer Überzeichnung?

Sollten die Kaufanträge die im Rahmen des Angebots angebotene Höchstzahl an Aktien und gegebenenfalls die möglicherweise festgesetzte Obergrenze in Euro überschreiten, wird eine Reduzierung der Teilnahmeanträge vorgenommen.

Regel zur Reduzierung der Teilnahmeanträge:

  • Eine erste Überprüfung erfolgt am Betrag der einseitigen Arbeitgeberzulage, um ihre Auszahlung zu bevorzugen. Wird die Obergrenze durch die einseitige Arbeitgeberzulage überschritten, wird diese reduziert, bis sie im Rahmen der Anzahl der verfügbaren Aktien bleibt und die Teilnahme der Arbeitnehmer*innen am Aktienkaufangebot wird aufgehoben. Liegt sie unterhalb der Obergrenze, wird die einseitige Arbeitgeberzulage vollständig ausgezahlt.
  • Eine zweite Berechnung erfolgt dann für das Aktienkaufangebot im Verhältnis zur Anzahl der für das Programm zur Verfügung gestellten Aktien, ohne einseitige Arbeitgeberzulage. Die Teilnahme wird dann nach der Durchschnittsregel reduziert. Dazu wird ein durchschnittlicher Anlagebetrag entsprechend der Anzahl der Teilnehmer*innen berechnet. Alle Zeichnungen, deren Betrag unter diesem durchschnittlichen Betrag liegt, werden bedient. Die Zeichnungen über diesem durchschnittlichen Betrag werden entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Betrag reduziert.

Die in dieser Broschüre erläuterten Vorzugsbedingungen kommen nur im Rahmen des Aktienangebots 2025 zur Anwendung.

Der FCPE „Renaulution International Relais 2025“ wird nach Beschluss des Aufsichtsrats des Fonds und vorbehaltlich der Genehmigung der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) mit dem Teilfonds „Share Original“ des FCPE „Renault International“ fusionieren.