Wie bei jeder Anlage im Rahmen des Konzernsparplans haben Sie die Möglichkeit, die Sperrfrist in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen vor dem 30. Juni 2029 aufzuheben und sich Ihr Guthaben auszahlen zu lassen.
Reichen Sie Ihren Entlassungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Ereignisses bei Ihrem örtlichen HR-Ansprechpartner ein (außer in den Fällen der Kündigung oder Beendigung des Arbeitsvertrags, Tod, Invalidität, wo dieser Antrag jederzeit gestellt werden kann).
Ihre Personalabteilung kümmert sich um die Prüfung Ihrer Belege und die Validierung Ihrer Anfrage.
Wenige Tage nach der Validierung Ihres Antrags durch Ihren HR-Ansprechpartner vor Ort erhalten Sie eine Einmalzahlung, die je nach Antrag alle oder einen Teil Ihrer Rechte abdeckt, die voraussichtlich entzogen werden. Für die getätigte Zahlung können Interbankgebühren anfallen.