Aufhebung der Sperrfrist

Wie bei jeder Anlage im Rahmen des Konzernsparplans haben Sie die Möglichkeit, die Sperrfrist in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen vor dem 30. Juni 2029 aufzuheben und sich Ihr Guthaben auszahlen zu lassen.

  • Eheschließung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes, wenn sich im Haushalt bereits mindestens zwei unterhaltsberechtigte Kinder befinden
  • Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn der Anleger das Sorgerecht für mindestens ein Kind behält
  • Erwerbsunfähigkeit des Anlegers, seiner Kinder, seines Ehegatten oder seines Partners aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Tod des Anlegers, seines Ehegatten oder seines Partners aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Kündigung des Arbeitsvertrags, Beendigung eines Gesellschaftsmandats, Tätigkeitseinstellung durch einen Einzelunternehmer, Verlust des Status als Mitarbeitender, anspruchsberechtigter Ehepartner oder Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Verwendung der angelegten Beträge für den Erwerb oder die Erweiterung des Hauptwohnsitzes oder die Instandsetzung des beschädigten Hauptwohnsitzes infolge einer durch Ministerialerlass anerkannten Naturkatastrophe
  • Der Kauf eines zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs, eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs, eines Autos oder eines leichten Lastkraftwagens, dessen ausschließliche Energiequelle Strom, Wasserstoff oder eine Kombination aus beidem ist, oder eines neuen Elektrofahrrads.
In der Praxis: Wie erreichen Sie die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist für Ihr Guthaben?

Reichen Sie Ihren Entlassungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Ereignisses bei Ihrem örtlichen HR-Ansprechpartner ein (außer in den Fällen der Kündigung oder Beendigung des Arbeitsvertrags, Tod, Invalidität, wo dieser Antrag jederzeit gestellt werden kann).
Ihre Personalabteilung kümmert sich um die Prüfung Ihrer Belege und die Validierung Ihrer Anfrage.
Wenige Tage nach der Validierung Ihres Antrags durch Ihren HR-Ansprechpartner vor Ort erhalten Sie eine Einmalzahlung, die je nach Antrag alle oder einen Teil Ihrer Rechte abdeckt, die voraussichtlich entzogen werden. Für die getätigte Zahlung können Interbankgebühren anfallen.