Die Kernpunkte des Angebotes

Als Mitarbeitende der Renault Group haben Sie die Möglichkeit, am Aktienprogramm „Renaulution Shareplan 2024“ vom 18. September bis einschließlich 2. Oktober 2024 teilzunehmen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Aktien der Renault SA zu vorteilhaften Bedingungen zu erwerben.

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Der „Renaulution Shareplan 2024“ umfasst drei Komponenten:
  • Eine einseitige Arbeitgeberzulage in Höhe des Gegenwerts von sieben Gratisaktien, die in ein Wertpapierdepot eingezahlt und, ohne Anlagebedingungen angeboten werden.
  • Ein Aktienkaufangebot mit einem Abschlag von 30 Prozent auf den Referenzpreis 
  • Eine zusätzliche Arbeitgeberzulage in Form von 3 Gratisaktien, wenn Sie 1 Aktie kaufen, 6 Gratisaktien, wenn Sie 2 Aktien kaufen und 7 Gratisaktien, wenn Sie 3 Aktien kaufen.
    *Sie erhalten maximal 7 Gratisaktien
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Die direkten Verwaltungsgebühren des Wertpapierdepots für die Aktion werden von der Renault Group übernommen,

solange Sie Arbeitnehmer/-in des Konzerns bleiben.

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Ihre Aktien sind bis zum 30. Juni 2029 gesperrt

außer es tritt eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist ein.

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Eventuelle Dividenden werden direkt an Sie ausgezahlt.
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Ihre Investition folgt der Kursentwicklung der Renault SA-Aktie, sowohl nach oben als auch nach unten.

Sie ist somit im Falle eines Wertverlustes der Aktie den Risiken eines Kapitalverlustes ausgesetzt.

Angebotsplan
Ab 3. September 2024

Bekanntgabe des Kaufpreises

Vom 18. September bis einschließlich 2. Oktober 2024

Zeitraum der Teilnahme am Angebot „Renaulution Shareplan 2024“ zum Erwerb von Renault SA-Aktien

4. Dezember 2024

Lieferung von Renault SA-Aktien entsprechend der einseitigen Einlage und, im Falle einer Investition in das Angebot, der persönlichen Einlage des Arbeitnehmers und der zusätzlichen Einlage

Hinweis „Restricted Person“:

  • Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 in der jeweils gültigen Fassung steht dieses Angebot weder russischen Staatsangehörigen und natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland noch belarussischen Staatsangehörigen und natürlichen Personen offen mit Wohnsitz in Weißrussland, ausgenommen russische Staatsangehörige, wenn sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, oder natürliche Personen, die eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat besitzen Staat der Europäischen Union, in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz und für belarussische Staatsangehörige, wenn sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder natürliche Personen sind, die eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem haben Mitgliedsstaat der Europäischen Union.